Manche Menschen möchten über das eigene Leben hinaus etwas bewegen. Wer den Mukoviszidose Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. in seinem Testament mit einem Vermächtnis bedenkt, sorgt dafür, dass unsere Arbeit für Betroffene auch in Zukunft Bestand hat – und schenkt so Hoffnung, die bleibt.
Warum ein Testament wichtig ist
Wer eine gemeinnützige Organisation, entferntere Verwandte oder Freunde bedenken möchte, kommt um ein Testament nicht herum: Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge, die ausschließlich nahe Verwandte und Ehepartner berücksichtigt. Gibt es keine solchen Erben, fällt der Nachlass an den Staat. Nur mit einem gültigen Testament bestimmen Sie selbst, wer bedacht wird.
Ein Testament unterliegt strengen Formvorschriften. Sie können es eigenhändig verfassen oder notariell beurkunden lassen. In beiden Fällen gilt: Es sollte im Ernstfall auch gefunden werden – eine Hinterlegung beim Nachlassgericht (gegen Gebühr) ist ein sicherer Weg. Weil es um weitreichende Entscheidungen geht, empfehlen wir, rechtlichen Rat bei einer Notarin oder einem Fachanwalt einzuholen.
Ohne Abzüge dort, wo es gebraucht wird
Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Erbschaftsteuer befreit. Ein Vermächtnis kommt deshalb in voller Höhe unserer Arbeit für Menschen mit Mukoviszidose in Berlin und Brandenburg zugute.
Bitte beachten Sie: Diese Informationen bieten eine erste Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.
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