Gerichte und Staatsanwaltschaften können Geldauflagen aus Straf- und Bußgeldverfahren gemeinnützigen Einrichtungen zuweisen. Für einen kleinen, überwiegend aus Spenden getragenen Verein wie uns sind solche Zuweisungen eine wertvolle Stütze: Jeder zugewiesene Betrag fließt direkt in unsere Arbeit und Projekte.
Auf dieser Seite finden zuweisende Stellen und Zahlungspflichtige die wichtigsten Informationen.
Sie möchten eine Geldauflage dem Mukoviszidose Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. zuweisen? Herzlichen Dank – Sie unterstützen damit Menschen, die mit einer schweren, bislang nicht heilbaren Erkrankung leben.
Gerne senden wir Ihnen Informationen zu unseren Projekten zu oder stellen Ihnen unsere Arbeit persönlich vor.
Ihnen wurde eine Geldauflage zugunsten unseres Vereins auferlegt? Dann danken wir Ihnen für Ihre fristgerechte Zahlung – mit ihr unterstützen Sie unmittelbar unsere Arbeit für Betroffene. Bitte beachten Sie:
Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser gesondertes Bußgeldkonto:
IBAN: DE51 3702 0500 0003 5333 12
Kreditinstitut: Sozialbank